Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) der Gemeinde Vahrn

Kategorien

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

  • Im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
  • Im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;
  • Im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
  • Im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
  • Im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Andreas Schatzer

Vorsitzender

Dietmar Pattis

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglieder

Arch. Kurt Egger

Sachverständiger für Baukultur

Reinhard Nothdurfter

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Nina Marie Niederkofler

Sachverständige für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Arch. Markus Lunz

Sachverständiger für Raumplanung

Arch. Gerhard Haller

Sachverständiger für Landschaft

Ursula Sulzenbacher

Sachverständige für Naturgefahren

Orte

Gemeinde Vahrn

VOITSBERGSTRASSE 1, 39040 VAHRN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.01.2025, 15:35 Uhr