Der Bibliotheksrat ist, so wie der Vorsitzende des Bibliotheksrates, ein von der Satzung der Bibliothek Vahrn vorgesehenes Organ der Bibliothek. Er besteht aus sieben Mitgliedern, wobei zwei Vertreter (mindestens ein Vertreter) der Gemeinde und je ein Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe dem Bibliotheksrat jedenfalls angehören müssen. Ebenso sind der Bibliotheksleiter sowie die Leiter der jeweiligen Leihstellen kraft Amtes Mitglieder des Bibliotheksrates, jedoch nur in beratender Funktion.
Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers (Gemeinde Vahrn) für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig. Im einzelnen sind seine Aufgaben:
- Wahl des Vorsitzenden;
- Erstellung von Jahresprogramm, Kostenvoranschlag und Rechenschaftsbericht und deren Vorlage an den Träger;
- Vorschlag an den Träger betreffend die Errichtung oder die Auflösung von Zweig- und Leihstellen;
- Vorschlag an den Träger betreffend die Benutzerordnung;
- Festlegung der Öffnungszeiten;
- Festlegung der Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien und Vorschlag des Ankaufsplanes;
- Erstellung des Tätigkeitsprogramms der Bibliothek und Anregung von bibliotheksspezifischen kulturellen Veranstaltungen;
- Allgemeine Überwachung des Bibliotheksbetriebes im Auftrag des Trägers;
- Anträge an den Träger über die Aufnahme von Personal, soweit duruch die genehmigten Finanzierungspläne zulässig.