Diese Ordnung regelt den Zugang und das Verhalten auf den gemeindeeigenen Plätzen, um ein friedliches Miteinander und den Schutz der Anlagen zu gewährleisten. Nutzer müssen bestimmte Ruhezeiten einhalten und sind verpflichtet, die Geräte sowie die Umwelt pfleglich zu behandeln und keinen Müll zu hinterlassen. Zudem ist der Konsum von Alkohol und das Mitführen von Hunden auf diesen Flächen grundsätzlich verboten, wobei bei Schäden die jeweiligen Verursacher persönlich haftbar gemacht werden.