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Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende, für die Provinz Bozen eingerichtete, regionale Verzeichnis eingetragen sein.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Urbanistik und Bauleitplan (Überarbeitung, Abänderungen, Bestätigungen)
öffentliche Arbeiten (Verwaltung, Vertragswesen, Ansuchen um Beiträge)
Fernwärme: Bau und Verträge
Benützungsgenehmigungen
Konventionierungsvereinbarungen
geförderter und sozialer Wohnbau
Statistiken
Aug| OktSept
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